Vorwort ZiSG Jubiläum
Daniel Wicki
Vizepräsident ZiSG;Leiter Fachbereich Soziales & Arbeit, Gesundheits- und Sozialdepartement
Haben Sie (noch) gewusst, dass der ZiSG ein Kind der Finanzreform 08 ist? Sein Vorgänger war der Beitragsfonds für fördernde Sozialhilfe BFFS, dem sich die meisten der damals noch 107 Gemeinden freiwillig angeschlossen hatten.
Gleich wie beim ZiSG ging es hauptsächlich um die Finanzierung von Einrichtungen der fördernden Hilfe nach Sozialhilfegesetz. Die Höhe der Gemeindebeiträge war in Abhängigkeit der Nähe zu einem Zentrum oder Subzentrum unterschiedlich festgelegt. Der Kanton war nicht Mitglied, durfte aber in der Fondsverwaltung als Gast Einsitz nehmen. Dies ermöglichte bereits eine gemeinsame Beurteilung von Gesuchen und die Koordination der Unterstützungsleistungen von Kanton und BFFS.
Die Mitgliedgemeinden hatten den Vorteil, dass sie nicht mehr jährlich einzeln auf zahllose Unterstützungsgesuche eintreten mussten und für den Leistungsbezug durch ihre Einwohnerinnen und Einwohner günstigere Tarife in Rechnung gestellt bekamen. Die Gesuchsprüfung und die Tarifverhandlungen übernahm der BFFS. Das Modell funktionierte gut, hatte aber den Nachteil, dass nicht alle Gemeinden mitmachten. Die gesetzliche Grundlage für eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft jedoch fehlte.
Die Finanzreform 08 bot Gelegenheit zu einer strukturierten und systematischen Aufarbeitung dieses Instruments der fördernden Hilfe. Mit Inkrafttreten der Rechtsgrundlage für den ZiSG im revidierten Sozialhilfegesetz konnte der BFFS auf den 1. Januar 2008 aufgelöst werden.
Bereits am 30. November 2007, also noch ohne rechtskräftige Gesetzesgrundlage, gründeten Gemeinden und Kanton den Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG), um die Idee des BFFS noch professioneller weiterzuführen.
In einer ersten Phase galt es, die bereits vom BFFS unterstützten Institutionen nahtlos am Leben zu erhalten. Parallel dazu mussten die Strategie des ZiSG entwickelt und die Kriterien zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Angeboten überprüft werden.
Eine der Kernaufgaben des Verbandes lag und liegt darin, die bis dahin von BFFS und Kanton koordiniert unterstützten Organisationen und Projekte nicht mehr zu subventionieren, sondern durch Leistungsaufträge zu führen. Dieser Wechsel hatte unter anderem ein neues Selbstverständnis für die fördernde Hilfe zur Folge.
Neu engagierte sich der ZiSG im Gegensatz zum BFFS auch verstärkt und systematischer im Controlling, was für die finanzierenden Gemeinwesen zu einem Mehrwert führte, aber auch zusätzliche personelle Ressourcen in der Fondsverwaltung verlangte.
Mit dem Controlling einher ging das Aufspüren und Analysieren von Doppelspurigkeiten. Die Analyse ergab jedoch, dass ein steuerndes Eingreifen in Form von Aberkennung der Förderungswürdigkeit einzelner Angebote nicht angemessen wäre.
Diese diversen Massnahmen führten dazu, dass der ZiSG seit 2013 nachhaltig Kosten in der Höhe von ca. Fr. 410'000 oder rund 6% des jährlichen Gesamtaufwandes einsparen konnte.
Während der Verband anfänglich mit den Leistungserbringern noch Subventionsverträge abschloss, sind es heute Leistungsverträge. Die ganze Entwicklung hat dazu geführt, dass sich der ZiSG kontinuierlich zu einem Kompetenzzentrum entwickeln und als verlässlicher Partner für alle Beteiligten etablieren konnte. Dabei ist er aber auf die Verlässlichkeit der Politik angewiesen, welche ihm über die Pro-Kopf-Beiträge die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, was bei einem Budget, das von ursprünglich knapp 5 Mio. Franken auf knapp 7 Mio. Franken gestiegen ist, immer wieder eine grosse Herausforderung ist.
Das Schreiben dieser Zeilen hat mir auch vor Augen geführt, dass ich das einzige der acht Verwaltungsmitglieder bin, das seit der Gründung des ZiSG dabei ist. Alle übrigen Vertretungen sind bereits ein- bis zweimal ersetzt worden. Da ich auch bereits von Anfang an im BFFS den Kanton Luzern vertreten durfte, kann ich heute feststellen, dass sich in diesen rund 22 Jahren die Strukturen und Formen stark verändert haben, die Grundbedürfnisse und die wichtigsten Leistungserbringer aus den Bereichen der Überlebenshilfe sowie der Begleitung und Betreuung von am Rande unserer Gesellschaft lebenden Menschen aber geblieben sind. Und auch in Zukunft wird es Menschen geben, die über eine kürzere oder längere Phase in ihrem Leben auf die Angebote der fördernden Hilfe angewiesen sind. Dabei handelt es sich durchwegs um Angebote, die strategisch von ehrenamtlichen Vereinsvorständen und operativ von hochprofessionellen Mitarbeitenden sichergestellt werden.
Ihnen gebührt an dieser Stelle ein grosser Dank.