Treuhanddienst

Unterstützung bei der Erledigung administrativer und finanzieller Belange

Der Treuhanddienst bietet individuelle Beratung und Unterstützung bei administrativen Arbeiten wie der Regelung des monatlichen Zahlungsverkehrs oder bei finanziellen Belangen wie beispielsweise der Verfassung von Rückerstattungsanträgen an Krankenkassen und Ergänzungsleistungen oder dem Ausfüllen von Steuererklärungen. Der ZiSG hat im Auftrag des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) an der Ausarbeitung einer Rahmenvereinbarung zwischen Gemeinden und Pro Senectute massgeblich mitgearbeitet. Der ZiSG leistet zudem einen jährlichen Beitrag an den Treuhanddienst.

  • Konzept Treuhanddienst als PDF herunterladen, hier.
  • Rahmenvereinbarung zwischen Gemeinden und Pro Senectute als Word herunterladen, hier.

Zielgruppe

  • Ältere Menschen (60+) mit Wohnsitz im Kanton Luzern
  • Bezugspersonen von älteren Menschen (60+)

Kontakt

Pro Senectute Kanton Luzern
Treuhand + Steuern
Maihofstrasse 76
6006 Luzern
T 041 226 19 70

Treuhanddienst Pro Senectute