Delegiertenversammlung

Der Delegiertenversammlung obliegt die politische Steuerung des Verbandes. Jede Einwohnergemeinde des Kantons Luzern delegiert eine Person, der Kanton Luzern zwei Personen an die, in der Regel jährlich stattfindende, Versammlung.

Die Stimmrechte der einzelnen Delegierten richten sich nach der konkreten Finanzbeteiligung der Gemeinden und des Kantons. Beschlüsse erfordern die Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden und die Zustimmung des Kantons.

Die Delegiertenversammlung nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Beschlussfassung über Budget und Rechnung
  • Anerkennung von förderungswürdigen Organisationen und Projekten
  • Wahl der Organe
  • Kenntnisnahme von Finanz- und Aufgabenplan
  • Statutenänderungen