Antrag stellen

Der ZiSG prüft die Anträge zur Förderungswürdigkeit in einem zweistufigen Verfahren. Wir empfehlen den Organisationen, zuerst eine Anfrage zur Vorprüfung einzureichen, da die einzureichenden Unterlagen weniger umfassend sind, als bei einem ordentlichen Antrag und mit der Empfehlung der Verbandsleitung bereits eine Einschätzung gemacht wird, ob aus ihrer Sicht ein ordentlicher Antrag auf Förderungswürdigkeit Chancen haben kann.

Anfrage zur Vorprüfung

Bei der Anfrage zur Vorprüfung handelt es sich um eine einfache Prüfung durch die Geschäftsstelle und der Verbandsleitung, ob die Einreichung eines ordentlichen Antrages an die Delegiertenversammlung empfohlen wird oder nicht. Der Organisationen bleibt es auch bei einem negativen Entscheid der Verbandsleitung offen, einen ordentlichen Antrag einzureichen.

Damit genug Vorlaufzeit für einen ordentlichen Antrag im Hinblick auf die Budgeteingabe des Folge-Folgejahres und die Delegiertenversammlung vorhanden ist, müssen Anfragen zur Vorprüfung bis spätestens 30. November auf der Geschäftsstelle eintreffen.

Ordentlicher Antrag

Der ordentliche Antrag an die Delegiertenversammlung ist umfangreicher als eine Anfrage zur Vorprüfung und wird von der Geschäftsstelle und der Verbandsleitung vorgeprüft. Die Verbandsleitung legt der Delegiertenversammlung einen Bericht und Antrag mit einer Empfehlung vor. Die Delegiertenversammlung im Juni entscheidet abschliessend über die Förderungswürdigkeit ab dem folgenden Kalenderjahr.

Ordentliche Anträge müssen bis am 28./29. Februar auf der Geschäftsstelle eintreffen, damit diese in die Budgeteingabe für das folgende Kalenderjahr einfliessen und der Bericht und Antrag an die Delegiertenversammlung im Juni gewährleistet werden kann.

Kriterien

Der ZiSG prüft in der Folge den Antrag aufgrund folgender Kriterien in einem zweistufigen Verfahren:

  • Wie hoch ist die strategische Bedeutung der beantragten Leistung für den ZiSG?
  • In welchem Masse ist die regionale Abdeckung gewährleistet?
  • Wie hoch ist der Bedarf für die beantragte Leistung?
  • Wo bestehen Schnittstellen und Doppelspurigkeiten zu anderen Angeboten?
  • Welcher Finanzierungsart entspricht der Antrag? Kann die Finanzierung mit den, dem ZiSG zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleistet werden?
  • Wie hoch sind Qualität und Kosteneffizienz der beantragten Leistung?

Formulare

Für Anträge auf Förderungswürdigkeit stehen neu zwei Formulare zur Verfügung. Der ZiSG bittet Antragssteller/-innen, für Anfragen zur Vorprüfung und für ordentliche Anträge ausschliesslich die entsprechenden Formulare zu verwenden.

  • Anfrage zur Vorprüfung downloaden. hier.
  • Ordentlicher Antrag downloaden. hier.